I. Angaben zum Dienstleistungserbringer
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i.V.m. Anhang 3 zum BFSG gilt für folgende Website der RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss, Deutschland (nachfolgend nur „RheinLand“): www.rheinland-versicherungen.de und deren Unterseiten:
www.kinderunfallschutz.de
www.rp.kinderunfallschutz.de
www.wir-sind-rheinland.de
santos.rheinland-versicherungen.de
zwilling.rheinland-versicherungen.de
(nachfolgend jeweils die „Website“).
Die RheinLand ist bestrebt, ihre Website in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) barrierefrei zugänglich zu machen.
II. Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Die Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 i.V.m. den WCAG vereinbar, soweit das BFSG auf die Website anwendbar ist.
III. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Auf dieser Website bieten wir Ihnen im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG die nachfolgende Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr an:
- Anbahnung eines Verbrauchervertrages (z.B. Beratungstermin vereinbaren)
- Abschluss eines Verbrauchervertrages (z.B. Versicherungsvertrag, oder Bonuswerbeaktionen)
- Vertragsdurchführung (z.B. Schadensmeldung)
- Vertragsabwicklung (z.B. Vertrag kündigen, oder Vertragsdaten ändern)
Online kann ein Versicherungsvertrag gegenwärtig über die Website:
www.kinderunfallschutz.de und hundehaftpflicht.rhl.de abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zu den angebotenen Versicherungen sowie zu den weiteren Leistungen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten. Dort finden Sie auch weitere Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
Darüber hinaus finden Sie auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Übersicht zu den wichtigsten Versicherungsarten in leichter Sprache. Diese Übersicht ist hier abrufbar: Versicherungen in Leichter Sprache.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet auf ihrer Website zudem weitere wichtige Informationen rund um den Versicherungsschutz in leichter Sprache an. Diese Informationen sind hier abrufbar: Das kleine ABC in Leichter Sprache: Versicherungen.
IV. Marktüberwachungsbehörde
Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 26.09.2025 hat die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, ihre Arbeit aufgenommen. Voraussetzung hierfür war die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie an:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de
V. Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.12.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.